Rechtsprechung
VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StVO § 45 Abs. 1, Abs. 9
Anfechtung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (eingeschränktes Halteverbot) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070
- VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.70
- VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 ZB 21.388
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09
Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot; …
Auszug aus VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070
Hiervon ist nämlich bereits auszugehen, wenn sich die konkrete Gefahr aus den besonderen örtlichen Gegebenheiten ergibt und nicht erst dann, wenn ohne das Handeln der Straßenverkehrsbehörde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zusätzliche Schadensfälle zu erwarten gewesen wären (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2010, Az. 3 C 37.09 juris). - VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356
Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt
Auszug aus VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070
Der Anliegergebrauch schützt aber gerade nicht vor Einschränkungen und Erschwernissen der Zufahrtsmöglichkeit und gibt kein Recht auf einen eigenen Parkplatz vor bzw. in unmittelbarer Nähe eines Grundstücks (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2006, Az. 8 B 05.1356, juris). - BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69
Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen
Auszug aus VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070
Letztendlich ist aber diese Frage ebenfalls nicht entscheidungserheblich, da die Regelungen des § 45 StVO dem Grunde nach (nur) auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen Einzelner gerichtet ist (so bereits grundsätzlich: BVerwG, U.v. 22.1.1971, VII C 48.69, juris). - VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910
Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots aufgrund der besonderen Umstände …
Auszug aus VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070
Das wäre beispielsweise dann nicht der Fall, wenn die allgemeinen, aber auch die besonderen Verhaltensregeln des Straßenverkehrsrechts mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten würden (vgl. hierzu: BayVGH, U.v. 28.9.2011, Az. 11 B 11.910, juris). - VG Würzburg, 08.04.2020 - W 6 K 19.1174
Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots - Anfechtungsklage mit …
Auszug aus VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070
Sie ist daher vor Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Prüfung der objektiven Gefahrenlage für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verpflichtet (vgl. zuletzt: VG Würzburg, U.v. 8.4.2020, Az. W 6 K 19.1174, juris, m.w.N.).
- VG Düsseldorf, 25.01.2022 - 14 K 1860/21
Halteverbot, Ermessen, Gefahrenlage, Anliegergebrauch, qualifiziertes Interesse
Das bedeutet, dass es kein Recht auf einen eigenen Parkplatz vor bzw. in unmittelbarer Nähe eines Grundstücks gibt, das im Abwägungsprozess überhaupt hätte berücksichtigt werden müssen, vgl.: BVerwG, Urteil vom 6. August 1982 - 4 C 58/80 - juris; Bay VGH, Beschluss vom 16. März 2015 - 11 ZB 14.2426 - juris; VG Ansbach, Urteil vom 13. Januar 2021 - AN 10 K 19.00070 - juris; VG Köln, Urteil vom 25. September 2012 - 18 K 4164/11 - juris; VG Stade, Urteil vom 27. Juli 2007 - 1 A 155/07 - juris); König, in: Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 45 StVO, Rdnr. 28 c.