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   VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070   

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https://dejure.org/2021,2248
VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070 (https://dejure.org/2021,2248)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070 (https://dejure.org/2021,2248)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - AN 10 K 19.00070 (https://dejure.org/2021,2248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVO § 45 Abs. 1, Abs. 9
    Anfechtung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (eingeschränktes Halteverbot)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070
    Hiervon ist nämlich bereits auszugehen, wenn sich die konkrete Gefahr aus den besonderen örtlichen Gegebenheiten ergibt und nicht erst dann, wenn ohne das Handeln der Straßenverkehrsbehörde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zusätzliche Schadensfälle zu erwarten gewesen wären (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2010, Az. 3 C 37.09 juris).
  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Auszug aus VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070
    Der Anliegergebrauch schützt aber gerade nicht vor Einschränkungen und Erschwernissen der Zufahrtsmöglichkeit und gibt kein Recht auf einen eigenen Parkplatz vor bzw. in unmittelbarer Nähe eines Grundstücks (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2006, Az. 8 B 05.1356, juris).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070
    Letztendlich ist aber diese Frage ebenfalls nicht entscheidungserheblich, da die Regelungen des § 45 StVO dem Grunde nach (nur) auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen Einzelner gerichtet ist (so bereits grundsätzlich: BVerwG, U.v. 22.1.1971, VII C 48.69, juris).
  • VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910

    Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots aufgrund der besonderen Umstände

    Auszug aus VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070
    Das wäre beispielsweise dann nicht der Fall, wenn die allgemeinen, aber auch die besonderen Verhaltensregeln des Straßenverkehrsrechts mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten würden (vgl. hierzu: BayVGH, U.v. 28.9.2011, Az. 11 B 11.910, juris).
  • VG Würzburg, 08.04.2020 - W 6 K 19.1174

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots - Anfechtungsklage mit

    Auszug aus VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070
    Sie ist daher vor Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Prüfung der objektiven Gefahrenlage für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verpflichtet (vgl. zuletzt: VG Würzburg, U.v. 8.4.2020, Az. W 6 K 19.1174, juris, m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 25.01.2022 - 14 K 1860/21

    Halteverbot, Ermessen, Gefahrenlage, Anliegergebrauch, qualifiziertes Interesse

    Das bedeutet, dass es kein Recht auf einen eigenen Parkplatz vor bzw. in unmittelbarer Nähe eines Grundstücks gibt, das im Abwägungsprozess überhaupt hätte berücksichtigt werden müssen, vgl.: BVerwG, Urteil vom 6. August 1982 - 4 C 58/80 - juris; Bay VGH, Beschluss vom 16. März 2015 - 11 ZB 14.2426 - juris; VG Ansbach, Urteil vom 13. Januar 2021 - AN 10 K 19.00070 - juris; VG Köln, Urteil vom 25. September 2012 - 18 K 4164/11 - juris; VG Stade, Urteil vom 27. Juli 2007 - 1 A 155/07 - juris); König, in: Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 45 StVO, Rdnr. 28 c.
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